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Neues Berliner Straßengesetz – CarSharing-Dachverband fordert Regelung zur Sondernutzung

Berlin, 02.09.2021

Der Verkehrsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Novelle des Berliner Straßengesetzes zugestimmt, das die Bereitstellung von Sharing-Angeboten im öffentlichen Straßenraum generell als Sondernutzung definiert. Das Abgeordnetenhaus könnte das Gesetz am 16. September verabschieden. Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) begrüßt dieses Vorhaben, weil damit endlich die Bereitstellung stationsbasierter CarSharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum ermöglicht wird.

Das Carsharinggesetz des Bundes (CsgG) hatte bereits 2017 klargestellt: Stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge brauchen eine Sondernutzungsgenehmigung, um im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt zu werden. Die meisten Bundesländer haben deshalb bereits eigene CarSharing-Gesetze verabschiedet, um den Kommunen die notwendige rechtliche Grundlage zu schaffen. In Berlin steht eine vergleichbare Regelung bisher aus.

Verbandsgeschäftsführer Gunnar Nehrke erklärt:

„Stationsbasiertes CarSharing hat eine sehr hohe verkehrsentlastende Wirkung. Das wurde in zahlreichen Studien immer wieder bestätigt. Bisher konnte diese CarSharing-Variante in Berlin nur an wenigen Orten im öffentlichen Raum bereitgestellt werden. Gerade in der immer stärker verdichteten Berliner Innenstadt kann das Angebot nicht mehr wachsen, weil es keine zusätzlichen Flächen im privaten Raum mehr gibt. Die nun anstehende Änderung des Berliner Straßengesetzes würde diesen Zustand endlich beenden.“

bcs: Genehmigungspflicht ist nicht das Hauptproblem

Die Berliner Regelung ermöglicht erstmals die Bereitstellung von stationsbasiertem CarSharing im öffentlichen Raum, macht aber zugleich alle anderen Sharing-Angebote ebenfalls genehmigungspflichtig. Das ist in Deutschland bisher einmalig und führt nun dazu, dass einige Sharing-Anbieter ein Gesetz dringend brauchen, das andere Anbieter vehement ablehnen.

Nehrke erläutert die Position seines Verbands:

„Als Bundesverband CarSharing finden wir es nachvollziehbar, dass die Länder und Kommunen die Hoheit über den öffentlichen Raum und seine Nutzung als Bereitstellungsort für Sharing ausüben wollen. Unsere Erfahrungen mit der Genehmigungspflicht für das stationsbasierte CarSharing in vielen anderen Bundesländern zeigen: Ob CarSharing und Sharing im Allgemeinen gefördert werden, entscheidet sich nicht an der Frage der Genehmigungspflicht – sondern daran ob Genehmigungen in ausreichender Zahl erteilt und die entsprechenden Nutzungs- und Parkgebühren realistisch angesetzt werden. Dafür müssen wir als Branche streiten.“

Download:

PDF: Neues Berliner Straßengesetz – CarSharing-Dachverband fordert Regelung zur Sondernutzung


Über den bcs: Der Bundesverband CarSharing e.V. ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an.

Weitere Informationen zum Thema CarSharing, zur verkehrsentlastenden Wirkung der Dienstleistung und zu den politischen Forderungen des bcs finden Sie auf www.carsharing.de


Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)
Benjamin Plank

Schönhauser Allee 141 B
10437 Berlin
Telefon: 030 - 92 12 33 53
E-Mail: benjamin.plank@carsharing.de